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eMS Version 4_1.1 installiert: neue Funktionalitäten, erleichterte Arbeit

05-11-2018

Die eMS Version 4_1.1 und damit neue Funktionalitäten wurden am 5. November 2018 installiert. Unter den wichtigsten Änderungen sind sowohl die Handhabung der Änderungsanträge als auch das Hochladen/Management der Anhänge der Projektberichte, die den Berichtslegungsprozess erleichtern, hervorzuheben.

 

Davor mussten alle Begünstigten jede Modifizierung des Antrags während der Berichtslegung vermeiden, um Datenverluste - bei angelegten aber noch nicht eingereichten Berichten - auszuschließen. Projektpartner waren daher dazu gezwungen, die Erstellung und Einreichung der Berichte sorgfältig zu planen, was oft Verzögerungen oder zusätzliche Arbeitsaufwand verursachte. Dank der neuen Version 4_1.1 wirken sich die parallel laufenden Modifizierungen des Antrags keinerlei negativ auf die Berichtslegung aus, und Berichte mit der gültigen Version des Antrags zur Zeit ihrer Eröffnung verknüpft bleiben (siehe § 3.3.5.1. des Implementierungshandbuches (Imp. HB)).

 

Diese neue eMS Version wird auch die Vorbereitung der Projektberichte des Lead Partners leichter machen, da Links zu den schon im System gespeicherten Anhängen der Partnerberichte jetzt hinzugefügt werden können (siehe § 3.3.4. des Imp. HB). Um verdoppelte Uploads zu vermeiden, gibt es daher für Begünstigte keinen Bedarf mehr in Projektberichten Verlinkungshinweise einzutragen, und für Programmbehörde ist es bei der Überprüfung der Angaben nicht mehr notwendig zwischen Berichten hin und her zu springen.

Was die neuen Funktionalitäten angeht sollte man schließlich Aufmerksamkeit auf die eventuellen Anpassungen der Finanzierungsquellen, die im Laufe der Projektumsetzung entstehen können, schenken. Mit der alten eMS Version 3_3.1, wirkten sich Änderungen der Finanzierungsquellen rückwirkend auf die - auch schon eingereichten - Berichte aus (siehe § 4.5.1.1. des Imp. HB). Bereits eingereichte Berichte sind nicht betroffen und die neue Finanzierungsstruktur kommt ausschließlich erst bei bevorstehenden Berichten zur Geltung.

 

Natürlich gibt es dazu ein paar andere kleine Neuheiten, die beide Versionen voneinander unterscheiden wie z.B. die neuen Warnungen, die im Falle einer Projektmodifizierung jetzt erscheinen, um jederart Verwirrung zwischen den verschiedenen Versionen des Antrags zu vermeiden. Für die, die verzweifelt waren, keine Sorge, nichts hat sich wesentlich geändert außer eMS, und dies zu seinem Vorteil!


buildings
Priorität 1
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
VON KMU
envira
Priorität 2
UMWELTSCHUTZ
UND EFFIZIENTE
RESSOURCENNUTZUNG
rail
Priorität 3
NACHHALTIGER
VERKEHR
institution
Priorität 4
BESSERE
INSTITUTIONELLE
ZUSAMMENARBEIT

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