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Über das programm

Das Programm im Porträt

Das EU geförderte Programm Interreg V-A Österreich – Ungarn unterstützt grenzüberschreitende Kooperationsprojekte im Grenzraum Österreich – Ungarn. Ziel des Programms ist es, die grenzüberschreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Kontakte im Grenzraum Österreich- Ungarn zu intensivieren, um letztlich die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die regionalen Disparitäten zu vermindern.

 

Österreich und Ungarn verbindet eine lange Geschichte im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die im Rahmen der seit 1995 durchgeführten Interreg Programme (PHARE CBC, INTERREG IIA, IIIA und ETZ) weiter ausgebaut wurde. Nicht nur in den Förderprojekten ist der Austausch zwischen den Ländern für Menschen, Unternehmen und öffentliche Institutionen zur Selbstverständlichkeit geworden.

Diese positive Entwicklung soll auch in der aktuellen Förderperiode 2014 -2020 weiter unterstützt werden. Gefördert werden wie bisher Projektpartnerschaften, die mindestens aus einem österreichischem und einem ungarischen Partner bestehen, wobei einer der beiden Projektpartner die Lead Partnerschaft übernehmen muss.

 

Die Lead Partner Organisation koordiniert die Projektentwicklung und reicht den Antrag beim Gemeinsamen Sekretariat ein. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung des gesamten Projekts und zuständig für das Projektmanagement. Außerdem ist sie alleinige Ansprechpartnerin für die Stellen der Programmverwaltung und alleinige Vertragspartnerin der Verwaltungsbehörde.


Programmgebiet

Das Programmgebiet erstreckt sich entlang der österreichisch-ungarischen Grenze und umfasst die folgenden 11 NUTS 3 Regionen: Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wiener Umland-Südteil, Niederösterreich Süd, Graz und Oststeiermark, Győr-Moson-Sopron, Vas und Zala.

 

Es können nur Projekte gefördert werden, die Aktivitäten im Programmgebiet umsetzen.


Programmbudget

Das Programm Interreg V-A Österreich – Ungarn wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Seitens der EU werden EFRE-Mittel in der Höhe von über 78 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt beträgt das Programmbudget durch den zusätzlichen Beitrag der Mitgliedsländer Österreich und Ungarn rund 95 Mio Euro.

Projekte werden von der Europäischen Union bis zu maximal 85% ihrer Gesamtsumme gefördert. Alle Projekte müssen einen Finanzierungsbeitrag aus öffentlichen oder privaten Mitteln von mindestens 15% aufbringen. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestvolumen von 25.000 Euro.


Partnerschaft

Als Lead Partner oder Projektpartner können folgende Rechtspersönlichkeiten fungieren:

  • öffentliche oder öffentlichkeitsnahe Institutionen
  • Einrichtungen ohne Erwerbscharakter
  • andere Organisationen, die auf Projektebene im öffentlichen Interesse handeln
  • private Institutionen einschließlich Privatgesellschaften, die über eine Rechtspersönlichkeit verfügen

Nicht förderfähig sind Privatpersonen, politische Parteien, direkte Zuschüsse an Einzelunternehmen und im Rahmen eines Projekts stattfindende gewinnorientierte Aktionen.

Weiters müssen die Partnerinstitutionen im Programmgebiet ihren Sitz haben oder rechtlich bzw. funktionell für einen Teil des Programmgebietes zuständig sein (wie z.B. Fachministerien oder andere nationale Institutionen). Nur in Ausnahmefällen können Institutionen von außerhalb des Programmgebietes als Projektpartner teilnehmen; nämlich dann, wenn sie über spezielle Fachkenntnisse oder –kompetenzen verfügen, die im Programmgebiet nicht vorhanden, aber für das Projekt unbedingt notwendig sind.


buildings
Priorität 1
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
VON KMU
envira
Priorität 2
UMWELTSCHUTZ
UND EFFIZIENTE
RESSOURCENNUTZUNG
rail
Priorität 3
NACHHALTIGER
VERKEHR
institution
Priorität 4
BESSERE
INSTITUTIONELLE
ZUSAMMENARBEIT

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