SO41 Rechtliche und administrative Zusammenarbeit
ISO1(b) - Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
Maßnahmenart 7.1 - Ausarbeitung von Monitoring- und Datenaustauschsystemen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Know-How-Austauschs und der Entscheidungsfindung
Ziel der Maßnahmenart ist die Verbesserung des grenzüberschreitenden Informations- und Datenaustauschs zur Unterstützung gemeinsamer administrativer und rechtlicher Aktivitäten, die sich beispielsweise mit Grenzhindernissen oder Migrations- und Sicherheitsfragen befassen
Indikative Maßnahmen:
- Datenaustausch und gemeinsames Monitoring zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten, die für eine gezieltere Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit benötigt werden, z.B. im Bereich der
- Regionalentwicklung mit dem Fokus auf eine nachhaltigere ländliche Entwicklung,
- demografischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Grenzregion oder
- Gesundheits- und Sozialfürsorge mit einem speziellen Fokus auf die COVID-19-Pandemie;
- Krisenresistenz
- Kreislaufwirtschaft
- Studien und Analysen zur Identifizierung grenzüberschreitender Hindernisse, z. B. im Zusammenhang mit Umweltfragen
- Workshops, Diskussionsrunden oder Konferenzen, die sich an Expert*innen und Behörden richten und eine gemeinsame Sichtweise auf Grenzhindernisse ermöglichen
Maßnahmenart 7.2 - Entwicklung eines strategischen Rahmens zwischen öffentlichen Organisationen in allen relevanten Bereichen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen der Programmregion
Ziel der Maßnahmenart ist grenzüberschreitende strategische Entwicklungen voranzutreiben, um eine bessere strategische Einbettung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in allen identifizierten thematischen Schlüsselbereichen zu ermöglichen
Indikative Maßnahmen:
- gemeinsame Strategien zum Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse über die Grenze hinweg, die im Rahmen von AT-HU Interreg-Projekten entstehen;
- gemeinsame Strategieentwicklung
- im Bereich der KMU-Förderung und der intelligenten Spezialisierung, einschließlich z.B. F&E-Bedarf, KMU-Entwicklung, grenzüberschreitender wirtschaftlicher Austausch (nachgefragte Güter und Dienstleistungen), soziale Innovation, Digitalisierungsaspekte;
- in sozialen Fragen und in einer besseren Integration von horizontalen Themen (z. B. Gleichstellung der Geschlechter und soziale Eingliederung, einschließlich Jugend, Frauen, Behinderte)
- in Stärkung der Krisenresistenz
- zur Unterstützung effektiver und umfassender regionaler Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten
Maßnahmenart 7.3 - Umsetzung gemeinsamer Lösungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Governance und zum Abbau grenzüberschreitender Hindernisse
Ziel der Maßnahmenart ist gemeinsame grenzübergreifende Lösungen zu fördern, um Barrieren und Hindernisse abzubauen, die durch unterschiedliche Rechts- und Verwaltungssysteme verursacht werden.
Indikative Maßnahmen:
- gemeinsame Initiativen zur Suche nach spezifischen Lösungen für grenzüberschreitende Hindernisse, z.B. im Bereich:
- grenzüberschreitender Arbeitnehmerschutz,
- grenzüberschreitende Dienstleistungen für Arbeitgeber*innen (KMU) und Arbeitnehmer*innen, wie Beratung in der Muttersprache
- Anerkennung von Qualifikationen, Sicherung und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise im Bereich der Öko-Innovation
- Sozial und Gesundheitsdienstleistungen
- Kreislaufwirtschaft
- Koordinierung von Dienstleistungen und gemeinsamen Aktionen zur Förderung der Digitalisierung gemeinsamer Dienstleistungen, z. B. im Bereich des Krisenmanagements, der Sozial- und Gesundheitsversorgung und der Notfalldienste
Maßnahmenart 7.4 - Entwicklung von Fähigkeiten sowie Bewusstseinsbildung mit dem Ziel einer besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Ziel der Maßnahmenart ist das gegenseitige und grenzüberschreitende Verständnis aktiv zu verbessern
Indikative Maßnahmen:
- (digitale) Seminare oder andere Fortbildungsveranstaltungen, die sich an Behörden und Stakeholder richten und darauf abzielen, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit, ihre Hindernisse und deren Überwindung zu verbessern
- Sportveranstaltungen, Schüler*innenaustausch, Exkursionen oder andere bewusstseinsbildende Aktivitäten, die zu einem besseren grenzüberschreitenden Verständnis und größerem gegenseitigen Vertrauen beitragen