Antragstellung
Zusammengefasst weisen Projekte, die im Programm Interreg Österreich-Ungarn gefördert werden, folgende Charakteristika auf:
- Thematischer Fokus in einer der vier Prioritätsachsen
- Klarer Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Ziel eine gemeinsames Problemzu lösen
- Zumindest zwei Projektpartner, einer davon aus Österreich und einer aus Ungarn
- Projektergebnisse tragen zum Ergebnis und den Output Indikatoren des Programms bei
- Projektergebnisse sind nachhaltig und bestehen weiter nach Projektende
- Projektpartner sind öffentliche und öffentlichkeitsnahe Organisationen, Einrichtungen ohne Erwerbscharakter, andere Organisationen, welche auf Projektebene im öffentlichen Interesse handeln, und private Institutionen mit Rechtspersönlichkeit
Nähere Informationen über die Kriterien der Förderung, wer einreichen kann und wie eingereicht werden kann sind verfügbar im Handbuch für Antragsteller (siehe Abschnitt „unterstützende Dokumente“).
Projekte, die die Anforderungen erfüllen und daher vom Programm gefördert werden, finden Sie in der Projektdatenbank.
Unterstützung bei der Entwicklung eines Projektantrags
Projektideen sollen mit den Regionalkoordinatoren (RKs) in der jeweiligen Region besprochen und weiterentwickelt werden. Die RKs geben Rückmeldung, ob die Projektidee im Einklang mit den Programmzielen ist, und beraten Antragsteller in der Entwicklung ihres Projektantrages.
Die Kontakte zu den Regionalkoordinatoren finden Sie hier.
Prozess der Antragstellung
Das Programm Interreg Österreich-Ungarn hat ein sogenanntes „open-call“ System, das heißt Projektanträge können laufend eingereicht werden. Förderentscheidungen werden durch den Begleitausschuss (BA) getroffen, der grundsätzlich zweimal pro Jahr zusammentritt. Um eine gute Vorbereitung der Entscheidungen zu gewährleisten, werden dem BA nur jene Projektanträge zur Entscheidung vorgelegt, welche bis 10 Wochen vor der Sitzung eingereicht wurden. Über Anträge, die nach diesem Termin einlangen, entscheidet der BA in seiner darauffolgenden Sitzung.
Einreichung via eMS
Das neue elektronische Monitoringsystem des Programms ist eMS. Das System begleitet die Projekte durch alle Phasen, von der Antragstellung bis zur Entscheidung und Umsetzung.
Das heißt, dass Projektanträge in eMS aufgebaut und über eMS eingereicht werden müssen. Nach der Registrierung kann Ihre Arbeit beginnen! Der eMS Leitfaden zum Ausfüllen des Antragsformulars ist Ihnen bei dieser Aufgabe behilflich. Die Regionalkoordinatoren und das GS stehen für Ihrer Fragen zur Verfügung.
Klicken Sie hier um zu starten!
Dokumente zur Unterstützung
Das Programmmanagement, das Gemeinsame Sekretariat (GS) und die Verwaltungsbehörde (VB), haben einige Leitfäden erarbeitet, die die Entwicklung von Projektanträgen unterstützen sollen:
- Handbuch für Antragsteller
- Anhänge zum Handbuch für Antragsteller:
- Leitfaden zum Ausfüllen des Antragsformulars
- Vorlagen des Antragsformulars (AF) in Word und Excel für einen Überblick über den Aufbau des AF in eMS
- Mustervorlagen für die Anhänge des AF
- Checkliste über die Anhänge des AF
- Ausschreibungsunterlagen zur Auswahl der TEN-T Gutachter
- Selektionskriterien
- Förderfähigkeitshandbuch
Alle Dokumente finden Sie hier: