SO21 Natur- und Kulturerbe
Verbesserung des Schutzes, Förderung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes durch gemeinsame Konzepte für nachhaltigen Tourismus
Ergebnisorientiert…
Alle im spezifischen Ziel SO21 der Prioritätsachse 2 geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die reiche und vielfältige Kulturlandschaft sowie ihr natürliches und kulturelles Erbe in der österreichisch-ungarischen Grenzregion nachhaltig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu schützen, zu fördern und zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der grenzüberschreitenden Organisation und Koordination, der Know-how Transfer und die Schaffung gemeinsamer Produkte und Dienstleistungen im Bereich des touristischen Marketings und der Angebotsentwicklung.
Denkbar...
Denkbar sind Projekte, die sich beispielsweise ein grenzübergreifend abgestimmtes Konzept für Ökotourismus, gemeinsame Strategien und Standards für grenzüberschreitende Modellregionen oder die Entwicklung von grenzüberschreitenden Destinationen zum Ziel setzen. Konkrete Ergebnisse können z.B. die Vermarktung von Naturerlebnissen als öko-touristisches Produkt (wie die Vogelbeobachtung in Schutzgebieten), die Entwicklung und der Ausbau grenzüberschreitender Fernwanderwege oder touristische Angebote sein, die sich ausdrücklich auf die Kulturlandschaft beziehen.
Förderfähig...
Im spezifischen Ziel SO21 sind folgende förderungsfähige Maßnahmen beispielhaft angeführt:
1. Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Strategien und Aktionspläne, Kapazitätsaufbau und Pilotinvestitionen für eine nachhaltige Nutzung des Kultur- und Naturerbes
2. Erhaltung, Wiederaufbau, Entwicklung und Verwertung der Kultur- und Naturerbestätten, um sie für nachhaltigen Tourismus und Gemeinschaftszwecke wie Öko-Tourismus zu nutzen
3. Unterstützung von Know-how Transfer und die Entwicklung gemeinsamer Standards für Produkte und Dienstleistungen