Indexierung der Stundensätze 2025
Da für das Jahr 2024 sowohl in Österreich als auch in Ungarn statistische Daten zu Gehaltserhöhungen vorliegen, ist eine Indexierung der Stundensätze möglich geworden. Das Ergebnis dieser Indexierung ist eine Reihe von erhöhten Stundensätzen. Diese neuen Stundensätze für alle vier Leistungsgruppen sind im aktualisierten Anhang 6.3 des Förderfähigkeitshandbuchs enthalten.
Wie wirkt sich diese Änderung auf den Antragsprozess in Jems aus?
Die neuen indexierten Stundensätze sind bereits in Jems erfasst. Wenn Sie in Ihrem Projekt Einheitskosten anwenden, müssen Sie beachten, dass die Dropdown-Liste der Stundensätze länger ist. Sie enthält die neuen Sätze, deren Bezeichnungen mit 2025 enden.

Alle Projektträger müssen beachten, dass die für 2023 und 2024 festgelegten Stundensätze für Projekte, die bereits in früheren Auswahlrunden genehmigt wurden, im System beibehalten werden. Ihre Stundensätze ändern sich nicht, während neue Anträge die aktualisierten Einheitskosten enthalten müssen. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl der richtigen Stundensätze größere Sorgfalt walten zu lassen.
Das Programm hat eine Vorabprüfung zur Auswahl der richtigen Stundensätze definiert. Diese Funktion hilft den Antragstellern bei der Budgeterstellung und spart dem Programm Ressourcen bei der Prüfung der Projektanträge.
Was bedeutet dies für die aktuelle Einreichungsfrist?
Ab der fünften Einreichungsfrist müssen neue Projekte und neu eingereichte Projekte, die zuvor zurückgestellt wurden, die neuen Stundensätze anwenden.
Die nächste Einreichungsfrist ist schon für das nächste Frühjahr bekannt gegeben. Sie können bis zum 3. März 2026, 12:00 Uhr, sowohl für Standard- als auch für Kleinprojekte Anträge einreichen, allerdings jetzt mit noch höheren Stundensätzen.