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Aktualisierung des Förderfähigkeitshandbuchs und des Implementierungshandbuchs

01-01-2026

Da der Begleitausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, die Förderfähigkeitsperiode von Projekten bis zum 30. Juni 2029 zu verlängern, wurde eine Aktualisierung des Förderfähigkeitshandbuchs erforderlich. Die neue Fassung enthält weitere Klarstellungen zur erstattungsfähigen Mehrwertsteuer und verbesserte interne Verweise auf die Stundensätze für Personalkosten.

 

Darüber hinaus schreiten unsere Projekte mit ihrer Umsetzung voran, und einige kleinere Projekte befinden sich bereits in der Endphase oder haben die Projektaktivitäten sogar bereits abgeschlossen, sodass die Aufgaben und Prozesse im Zusammenhang mit dem Projektabschluss und dem Projekt-Follow-Up im Implementierungshandbuch definiert wurden, um einen reibungslosen Projektabschluss zu gewährleisten.

Beide aktualisierten Handbücher traten am 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Die Projektpartner sollten die Handbücher sorgfältig studieren und bei ihrer Berichterstattung und ihren projektbezogenen Aktivitäten die neuen Aktualisierungen beachten.

 

Das aktualisierte Förderfähigkeitshandbuch V2.0 ist auf dem Antragstellerportal verfügbar, während das aktualisierte Implementierungshandbuch V3.0 unter den Unterlagen für die Umsetzung zu finden ist.

 

Eine Übersicht über die Aktualisierungen beider Handbücher finden Sie unten.

 

Die folgenden Aktualisierungen wurden am Förderfähigkeitshandbuch vorgenommen:

  • Änderung der Fußnote zu erstattungsfähiger Mehrwertsteuer im Abschnitt 3.9.
  • Verlängerung des Förderzeitraums für Projekte bis zum 30.06.2029 (Aktualisierung des Abschnitts 3.5).
  • Klarstellung der Verweise auf Anhang 6.3 (Abschnitt 5.1.2.1.1 und 6.2.1).
  • Klarstellung der Referenzzeiträume für die Tabellen im Anhang 6.3.

 

Die folgenden Aktualisierungen des Implementierungshandbuchs wurden vorgenommen:

  • Hinzufügung eines Kapitels über den Projektabschluss und die Follow-Up-Berichte.
  • Informationen zur Verlängerung der Förderfähigkeitsperiode für Projekte bis zum 30.06.2029 in Übereinstimmung mit dem Förderfähigkeitshandbuch (Aktualisierung der Abschnitte 3.2.1 und 4.4.3.3)

buildings
Priorität 1
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
VON KMU
envira
Priorität 2
UMWELTSCHUTZ
UND EFFIZIENTE
RESSOURCENNUTZUNG
rail
Priorität 3
NACHHALTIGER
VERKEHR
institution
Priorität 4
BESSERE
INSTITUTIONELLE
ZUSAMMENARBEIT

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