Antragstellung
ALLGEMEIN
Das förderfähige Gesamtbudget des Projekts muss mindestens 25.000 EUR betragen. Es gibt keine spezifische Obergrenze für das Projektbudget, die Kosten müssen aber realistisch sein und dem Projektinhalt sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechen.
Die maximale Förderquote beträgt in allen thematischen Programmprioritäten 85%, während mindestens 15% des Finanzierungsbeitrags für jeden Projektpartner aus nationalen Mitteln stammen müssen.
An jedem Projekt muss mindestens ein österreichischer und ein ungarischer Partner teilnehmen. Einer der Partner muss die Rolle des Lead Partners übernehmen.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 1.2.2, Förderfähigkeitshandbuch 3.2, Handbuch für Antragsteller 1.1.3
Alle Kooperationsprojekte haben die folgenden beiden Kriterien zu erfüllen:
- gemeinsame Vorbereitung,
- gemeinsame Umsetzung.
Darüber hinaus haben alle Projekte mindestens eines der beiden folgenden Kriterien zu erfüllen:
- gemeinsame Finanzierung,
- gemeinsames Personal.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 1.2.3
Alle Projektpartner müssen nationale, regionale oder lokale öffentliche Stellen, öffentlichkeitsnahe Institutionen, Non-Profit Organisationen oder andere Organisationen sein, die auf Projektebene im öffentlichen Interesse handeln. Darüber hinaus können auch private Institutionen, einschließlich Privatgesellschaften, die eine Rechtspersönlichkeit besitzen, an der Partnerschaft teilnehmen.
Die Partner müssen im Programmgebiet ansässig sein, in hinreichend begründeten Fällen kommen aber auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Partner infrage.
Eine Organisation, die nicht im Programmgebiet ansässig ist, kann nur Lead Partner werden, wenn sie für bestimmte Teile des Fördergebietes gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten oder Aufgabenbereiche hat.
Privatpersonen, politische Parteien und Einzelunternehmer kommen als Projektpartner nicht infrage.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 1.1, Selektionskriterien (Tabelle 1 Administrative- und Förderfähigkeitskriterien; B.2, B.3), Förderfähigkeitshandbuch 3.7.1
Lead Partner ist der Partner, der die Leitung bei der Entwicklung des Projektes übernimmt.
Wenn das Projekt genehmigt wird, unterzeichnet der LP den EFRE-Finanzierungsvertrag mit der Verwaltungsbehörde und übernimmt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Projekts. Sein Verhältnis zu den anderen Partnern während der Projektumsetzung ist in der Partnerschaftsvereinbarung geregelt, die ein obligatorischer Anhang des Projektantrages ist.
Die Projektberichte werden vom LP erstellt und samt den Ausgabenbescheinigungen aller Partner eingereicht.
Die EFRE-Mittel werden an den LP gezahlt, der sie anschließend an die Projektpartner weiterleitet.
Die Rolle des LP sollte grundsätzlich von dem Partner übernommen werden, der über ausreichende Erfahrung und entsprechende Kapazitäten für diese Aufgabe verfügt.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 1.1.3
Strategische Partner sind Partner, die nicht aktiv zu den Kooperationskriterien beitragen und keinen finanziellen Betrag zur Projektumsetzung leisten.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 2.3.1, Vorlage der Partnerschaftsvereinbarung §1
Es kommt darauf an. Die Einbeziehung eines breiten Kreises von Akteuren ist für das Projekt in vielen Fällen eine Bereicherung, dafür kommen jedoch verschiedene Formen infrage.
Die Mitglieder der verschiedenen Zielgruppen, die Partner, die aktiv zu den Kooperationskriterien beitragen, externe Dienstleister und Experten haben ihre spezifischen Rollen und Vorteile aus der Zusammenarbeit, es müssen aber nicht unbedingt alle von ihnen Projektpartner (PP) sein und direkt EFRE-Mittel erhalten.
Die Involvierung von Partnern mit unterschiedlichen Fachkompetenzen und aus verschiedenen geografischen Regionen kann sowohl ein Vorteil (da das Projektes derart eine breitere Wirkung entfalten kann) als auch eine Herausforderung (aus Sicht des Projektmanagements und der Koordinierung) sein. Projekte mit kleinen Partnerschaften sind oft transparenter und haben ein geringeres Umsetzungsrisiko.
Der Antrag wird nicht aufgrund der Größe der Partnerschaft, sondern aufgrund der Qualität der Zusammenarbeit beurteilt (basierend auf den im Antragsformular gelieferten Daten). Alle Partner müssen eine klar festgelegte und aktive Rolle in der Partnerschaft spielen, sowie die entsprechenden Erfahrungen und Kompetenzen aufweisen.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 2.3.1, Selektionskriterien (Tabelle 2 Strategische Evaluierungskriterien, Absatz: "Partnership relevance")
Das Projekt muss zu einem der thematischen Ziele des Interreg-Programms Österreich-Ungarn beitragen (1. Wettbewerbsfähigkeit von KMU, 2. Umweltschutz und effiziente Ressourcennutzung, 3. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen, und 4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung.)
Allen vier thematischen Zielen sind spezifische Ziele zugeordnet, von denen das Projekt eines auswählen muss.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Kooperationsprogramm www.interreg-athu.eu ("About the Programme" / "Priorities")
Das Projekt muss (mindestens) ein Kernoutput haben. Das Programm stellt Ihnen eine Liste von Outputindikatoren zur Verfügung. Es ist im Projektantrag anzugeben, zu welchem die Kernoutputs des Projektes beitragen und wie dies geschieht.
Sie müssen sich auch für einen der Ergebnisindikatoren des Programms entscheiden, die den Erfolg des Programms auf einer breiteren Ebene messen. Es wird von den geförderten Projekten erwartet, dass sie Ergebnisse liefern, die zu diesen Programmergebnisindikatoren beitragen.
Die Zielsetzungen und die anknüpfenden Indikatoren müssen logisch strukturiert sein, um es sicherzustellen, dass die Interventionen auf Projektebene die vom Programm gewünschten Auswirkungen haben.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 2.2, Indikatorhandbuch
Das Projekt muss Vorteile für den österreichisch-ungarischen Grenzraum liefern (Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wien Umland-Südteil, Niederösterreich Süd, Graz und die Oststeiermark sowie die Komitate Győr-Moson-Sopron, Vas und Zala).
Die Projektpartner kommen in der Regel aus dem Programmgebiet, in hinreichend begründeten Fällen können jedoch auch Partner von außerhalb des Programmgebiets involviert werden. Ein solcher Fall ist z.B. wenn der Partner über spezifisches Fachwissen verfügt oder, wenn er über gesetzlich festgelegte Kompetenzen oder Aufgabenbereiche für bestimmte Teile des Programmgebietes verfügt. Die Wirkung des Projekts muss sich aber auch in solchen Fällen in erster Linie im Programmgebiet zeigen.
Aktivitäten haben grundsätzlich im Programmgebiet stattzufinden, einzelne von ihnen können jedoch auch außerhalb sein, wie zum Beispiel Aktivitäten von Partnern, die nicht aus dem Programmgebiet kommen. Typisch sind auch Reisen zu Zielen außerhalb des Fördergebietes. Die einschlägigen Kosten des Projekts sind förderfähig, solange diese Aktivitäten den Zielen des genehmigten Projekts entsprechen, oder von der Verwaltungsbehörde oder dem gemeinsamen Sekretariat während der Projektumsetzung bestätigt werden.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.7, Handbuch für Antragsteller 1.1.2
Die Projekte können ihre Vorbereitungskosten in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von 5000 € im Rahmen der förderfähigen Gesamtausgaben (also höchstens 4250 € EFRE-Mittel) erstattet bekommen. Die 5000 € müssen im Arbeitspaket Vorbereitung ausgewiesen sein und können zwischen den Partnern im Sinne ihrer Vereinbarung verteilt werden. Wird das Projekt nicht genehmigt oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, (z. B. wegen Nichterfüllung der Genehmigungsauflagen), kann die Erstattung der Vorbereitungskosten nicht erfolgen.
Bei Projekten, die Infrastruktur und Bauarbeiten beinhalten, können die tatsächlichen Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der erforderlichen Projektdokumentation und der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen sowie die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken als Vorbereitungskosten förderfähig sein. Wenn diese Möglichkeit genutzt wird, kann die oben beschriebene Pauschale für die Vorbereitungskosten nicht in Anspruch genommen werden.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.6, eMS Ausfüllhilfe 6.4.1.2
Die regionalen Koordinatoren des Programms leisten in der Projektentwicklungsphase wichtige Unterstützung, was den Projektinhalt, die Finanzierung, die Einhaltung der thematischen Anforderungen des Programms und der nationalen und regionalen Strategien und vieles mehr angeht. Regionale Koordinatoren stehen sowohl in Österreich als auch in Ungarn in allen Programmregionen zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu den Regeln und Anforderungen des Programms haben, können Sie sich auch an das Gemeinsame Sekretariat wenden. Bitte beachten Sie dabei, dass das GS im Rahmen der Projektentwicklung auf den Projektinhalt bezogen keiner Beratung anbieten kann, da die qualitative Evaluierung der Projekte zur Vorbereitung der Entscheidung des Begleitausschusses von eben dieser Stelle wahrgenommen wird.
Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem eMS-System haben, wenden Sie sich bitte an das GS.
Telefon- und E-Mail-Kontakte der RKn und des GS finden Sie auf der Programmwebseite unter der Rubrik Kontakt.
Hinweis auf die Programmhandbücher
www.interreg-athu.eu "Kontakt"
Die Personen, die die verschiedenen Programmbehörden vertreten, haben verschiedene Ansätze, was teilweise mit ihren unterschiedlichen Rollen zusammenhängt. Nicht alle Aspekte eines Antrags können aufgrund einer objektiven Skala oder auf der Grundlage von objektiv nachvollziehbaren Regeln (ja oder nein) bewertet werden.
Das Programm hat entschieden, das Förderfähigkeitshandbuch, das Implementierungshandbuch und den Leitfaden zu Indikatoren in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Es wird zwar vom Programm angestrebt, Informationen in deutscher und ungarischer Sprache zu liefern, die präzise Entwicklung des Inhalts dieser Dokumente erforderte jedoch eine einzige Arbeitssprache. Die Übersetzung würde viele Probleme in Verbindung mit der Harmonisierung der deutschen und der ungarischen Fassung mit einander und mit dem englischen Originaltext aufwerfen.
Es ist üblich, dass viele grenzüberschreitende Programme ihren Antragstellern und Begünstigten während des gesamten Antragsverfahren und der Projektumsetzung nur eine einzige Programmsprache (in der Regel Englisch) anbieten. Die Möglichkeit für Projektträger des Interreg-Programms Österreich-Ungarn die Sprachen Deutsch und Ungarisch in ihren Anträgen und Berichten verwenden können, ist nicht nur ein Vorteil zum besseren Verständnis, sondern manchmal auch eine Herausforderung für harmonisierte Inhalte und definitiv ein Faktor in Bezug auf Übersetzungs- und Zeitaufwand.
Das Antragsformular muss zweisprachig, Deutsch und Ungarisch ausgefüllt werden. Das einzige Feld, das auch in Englisch ausgefüllt werden muss, ist die Projektzusammenfassung.
Die folgenden Anhänge des Antragsformulars müssen zweisprachig sein (Deutsch und Ungarisch):
- Erklärung des Lead-Partners,
- Partnerschaftsvereinbarung.
Die sonstigen Unterlagen sind in der Muttersprache des betroffenen Partners einzureichen. Machbarkeitsstudien müssen eine Zusammenfassung in englischer Sprache enthalten.
Alle Teile des Partnerberichtes, einschließlich des Inhalts und der finanzbezogenen Teile, sind in der Sprache des betroffenen Partners (Deutsch für österreichische Partner, Ungarisch für ungarische Partner) zu erstellen.
Der Projektbericht ist grundsätzlich in Deutsch und Ungarisch zu erstellen. In Sonderfällen, wenn die vereinbarte gemeinsame Sprache der Partnerschaft Englisch ist (z. B. bei Projekten, die (auch) auf ein breiteres internationales Publikum abzielen), ist es möglich, dass der Projektbericht in Englisch erstellt wird.
Outputs, Detailoutputs bzw. alle im Projekt entstandenen Produkte sind in allen Sprachen zur Verfügung zu stellen, in denen sie erstellt wurden (grundsätzlich sowohl in deutscher als auch in ungarischer Sprache (und/oder auf Englisch).
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 3.1, Implementierungshandbuch 3.3.3 und 3.4.3
Eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen steht als Anhang des Antragsformulars, in Anhang 4 des Handbuchs für Antragsteller zur Verfügung.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller Anhang 4
Wichtige Herausforderungen sind:
- Die Begünstigten müssen das Projekt nach Vertragsabschluss in der Regel mindestens ein Jahr lang vorfinanzieren: Die erste EFRE-Zahlung wird an den LP (und von dem LP an die Partner) erst vorgenommen, nachdem der erste Projektbericht von allen relevanten Programmbehörden bestätigt wurde. Dies nimmt unter Annahme der üblichen 6-monatigen Berichtsperioden mindestens ein halbes Jahr nach dem Ende der ersten Berichtsperiode oder ein Jahr nach Projektstart in Anspruch.
- Das Risiko, dass die Ausgaben nicht anerkannt werden: Verfügt Ihre Organisation für den Fall, dass nicht alle Ihre Ausgaben verifiziert werden und Sie eine Erstattung unter 85% erhalten, über ausreichend Ressourcen?
- Bürokratischer Aufwand: Trotz aller Anstrengungen des Programms zur Vereinfachung sind immer noch erhebliche Verwaltungskapazitäten erforderlich, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Projektimplementierung und Berichtslegung zu gewährleisten.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Implementierungshandbuch
BUDGET
Das Budget soll Ihnen bei der Planung Ihrer während der Projektimplementierung anfallenden Ausgaben helfen. Sicherlich haben Sie bei der Planung der Anschaffung eines Gerätes gewisse Erwartungen, und prüfen auch die relevanten Marktpreise. Die Informationen, die Sie in der Budgetlinie erfassen, helfen den Controllern zu erkennen, was Sie vorhatten und wie weit das Vorhaben realistisch ist. In Ermangelung von ausreichenden Informationen zum besagten Produkt können die Controller weder feststellen, ob es dem Projektinhalt gerecht wird, noch, ob das Budget realistisch ist, was sich negativ auf die qualitative Beurteilung des Projektes auswirken kann.
Andererseits soll das Budget Sie hinsichtlich der Umsetzung nicht zu sehr einschränken. Wenn Sie zu viele Details angeben, können während der Umsetzung des Projekts vorkommende eventuelle Abweichungen zusätzliche Erklärungen erforderllich machen.
Bitte versuchen Sie stets ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu allgemein formulierten und zu sehr detaillierten Budgetposten zu finden, und den Aktivitätenplan mit dem Budget in Einklang zu bringen.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller 6.5
Es ist nachvollziehbar, dass man Ausrüstung kaufen möchte, die nach Projektabschluss weiterverwendet werden kann. Wenn das Projekt auf die Schaffung des technischen Hintergrundes für einen bestimmten Zweck (z. B. Einrichtung eines Labors oder einer Ausbildungsinfrastruktur) gerichtet ist, kann die Entscheidung für eine hochwertige themenbezogene Ausrüstung mit langer Lebensdauer richtig sein, da diese Anschaffung generell voll förderfähig ist, weil sie klar an das Projekt anknüpft.
Wenn die Ausrüstung jedoch nicht ausschließlich im Projekt verwendet wird (z. B. wenn das Projekt einige Messungen beinhaltet und ein Messgerät gekauft wird, es aber auch für andere, vom Projekt unabhängige Messungen verwendet werden kann), so ist nur ein Teil der einschlägigen Kosten förderfähig. In diesem Fall sollten Sie nachweisen können, bis zu welchem Maß die Nutzung dieser Ausrüstung an das Projekt anknüpft.
Wird ein Gerät für allgemeine Bürozwecke angeschafft, kann seine Abschreibung auf den Zeitraum begrenzt werden, in dem es bis zum Projektabschluss für das Projekt verwendet wird.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5.5
Nein, im Sinne der EU-Vorschriften ist der Wechselkurs monatlich anzupassen.
Das mit dem Wechselkurs verbundene Risiko haben die Begünstigten zu tragen. Durch die rechtzeitige Übermittlung der Partnerberichte kann die Zeitspanne zwischen dem Auftreten der Kosten und dem Datum des anzuwendenden Wechselkurses minimiert werden.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.8 entsprechend Art. 28. der VO 1299/2013/EU
Wenn der Sachverständige (eine natürliche Person) aufgrund eines Werkvertrages zwischen dem PP und ihm gezahlt wird, wird zwar keine Rechnung ausgestellt, das Honorar aber in den Büchern des Begünstigten in der Rubrik Löhne/Gehälter verbucht. In Anbetracht der Eigenart dieser Tätigkeit müssen die Regeln für die Auswahl externer Sachverständiger (einschließlich des Nachweises des Marktpreises je nach Schwellenwert) angewendet werden, weshalb diese Kosten in der Budgetlinie für externe Expertise und Dienstleistungen auszuweisen sind.
BUDGET / PERSONALKOSTEN
Wenn Sie sich bei der Abrechnung der Personalkosten für die Realkostenmethode (und nicht für die Pauschalabrechnung) entschieden haben, können Sie zwischen Vollzeit, Teilzeit mit fixer Stundenzahl, Teilzeit mit flexibler Stundenzahl oder stundenweiser Abrechnung wählen.
Vollzeit bedeutet, dass der Mitarbeiter seine gesamte verfügbare Arbeitszeit dem Projekt widmet (unabhängig davon, ob er von der Organisation in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt wird).
Teilzeitbeschäftigte widmen nur einen Teil ihrer verfügbaren Arbeitszeit dem Projekt. Die Entscheidung für flexible oder fixe Arbeitsstunden kann von der Art der Arbeit abhängen, aber auch die zur Verfügung stehende Dokumentation kann dabei eine Rolle spielen. Es ist sinnvoll den RK und eventuell auch die FLC im Vorhinein zu konsultieren, besonders, wenn Sie zuvor bereits Kontakt mit ihnen hatten.
Beschäftigung auf Stundenbasis ist eine typische (aber nicht unbedingt die einzig in Frage kommende) Methode bei der Teilzeitbeschäftigung von Studenten.
Wenn ein Projekt genehmigt wird, erhalten die Begünstigten von ihrem RK ein Personalkosten-Datenblatt, in dem sie den Namen, die Beschäftigungsdaten (von-bis) und die gewählte Abrechnungsmethode der im Projekt beschäftigten Personen (konkrete Personen, nicht Positionen) angeben müssen, damit über das Personal und die Abrechnungsmethoden ein besserer Überblick geliefert wird.
Da zu den einzelnen Abrechnungsmethoden verschiedene Dokumente nötig sind, ist der Wechsel zwischen ihnen auf folgende Varianten beschränkt:
- Von Vollzeitbeschäftigung und der Teilzeitbeschäftigung mit einem festen Prozentsatz der Arbeitszeit oder
- Veränderung des Prozentsatzes innerhalb der Variante „Teilzeitbeschäftigung mit festem Prozentsatz.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5.1.3.2
Aus Sicht des Projekts gelten Sie hierbei als teilzeitbeschäftigt, da ein Teil Ihrer Arbeitszeit anderen Projekten gewidmet wird.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5.1.3.2
Wenn jemand ausschließlich für das Projekt arbeitet, sind im Bericht alle mit seiner Beschäftigung verbundenen Kosten auszuweisen. Auch wenn ein Mitarbeiter einen Teil seiner Arbeitszeit allgemeinen Büroaufgaben widmet (z. B. an Sitzungen zur Koordinierung des Personals teilnimmt, allgemeine administrative Aufgaben erledigt), ist dies Teil seiner Arbeit, der entsprechende Anteil der Personalkosten ist somit nicht abzuziehen.
Wenn es im Arbeitsvertrag, in der Stellenbeschreibung oder in einem anderen Dokument exakt definiert wird, welchen Prozentsatz der Arbeitsstunden ein Mitarbeiter für das Projekt aufzuwenden hat, kann die Prozentsatzmethode gewählt werden. In diesem Fall sind die dem Projekt gewidmeten Stunden nicht durch Arbeitszeitaufzeichnungen zu belegen, es ist jedoch ein sog. periodischer Tätigkeitsbericht über die für das Projekt im besagten Zeitraum geleisteten Arbeiten einzureichen. Es ist nicht von Bedeutung, ob jeden Tag genau die gleiche Anzahl an Stunden im Projekt gearbeitet wird.
Wenn die für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden nicht im Beschäftigungsdokument oder anderswo festgelegt sind und die dem Projekt gewidmete Zeit je nach Arbeitsaufkommen variieren kann, sollten man sich für die flexible Abrechnung entscheiden. Die für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden müssen dabei aufgezeichnet werden (Arbeitszeiterfassung, die 100% der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt). Der Stundensatz kann auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden (basierend auf den monatlichen Kosten der Beschäftigung und entlang der sogenannten Methode 1.720). Der Stundensatz ist für die Methode 1.720 auf dem Personalkosten-Datenblatt festzuhalten. Der Stundensatz bleibt für die besagte Person während des Projektes stets unverändert. Periodische Tätigkeitsberichte für die Projektmitarbeiter sind in diesen Fällen nicht erforderlich.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5.1.3.2.b
Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von sog. Freien Dienstnehmern (in Österreich) sind als Personalkosten auszuweisen.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5.1.1
Zielaufgaben (für ungarische Projektpartner) können nur abgerechnet werden, wenn die normale Arbeitszeit (oder ein Teil davon) für eine bestimmte Person im Projekt nicht abgerechnet wird. Das Entgelt für die besagte Aufgabe darf einen festgelegten Prozentsatz des normalen Arbeitsentgelts nicht überschreiten (Details erfragen Sie bitte bei der ungarischen FLC). Im eMS sollten derartige Personalkosten unter der Rubrik Vollzeitbeschäftigung ausgewiesen werden (vorausgesetzt, die besagte Aufgabe knüpft ausschließlich an projektrelevante Aktivitäten an).
EMS
Das Handbuch für Antragsteller enthält ausreichend Informationen zu dem erwarteten Antragsinhalt, was in der Ausfüllhilfe bis auf die einzelnen Felder des Antragsformulars heruntergebrochen ist.
Es gibt keine allgemein gültige Lösung, die Struktur eines Projekts hängt jeweils von seinem Inhalt ab. Das eMS System bietet genügend Flexibilität, Sie müssen es aber so anwenden, wie es zu Ihrem Projekt am besten passt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Informationen zu liefern ist oder welcher Detaillierungsgrad in bestimmten Teilen des Antragsformulars erwartet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren RK.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Handbuch für Antragsteller, eMS Ausfüllhilfe
Die Textfelder der einzelnen Budgetpositionen können mit den Auf- und Abwärtspfeilen rechts neben dem Textfeld hoch und runter gerollt werden. Auch ihre Vergörßerung ist möglich, wenn der Benutzer mit dem Cursor die untere rechte Ecke des Felds fasst.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Antragsteller hochgeladene Anhänge löschen können. Bitte fügen Sie anstatt des Löschens einen Kommentar hinzu, dass die Datei veraltet ist (rechte Spalte) und laden Sie danach die richtige Datei hoch.
Falls Sie ein Dokument, das überhaupt nicht an das Projekt anknüpft (z. B. ein privates Dokument), versehentlich hochgeladen haben, wenden Sie sich bitte an das GS.
FINANZIERUNG
Im Interreg-Programm Österreich-Ungarn darf die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammende Kofinanzierung auf Partnerebene 85% nicht überschreiten. Je nach Finanzkraft des Projektpartners und den Merkmalen des Projekts kann die EFRE-Förderquote auch unter 85% liegen. Der Rest muss in Form von nationalen Finanzierungsbeiträgen gedeckt werden. Die Partner können verschiedene Kofinanzierungsraten haben.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.2, Handbuch für Antragsteller 2.1.7
Die durch EFRE-Mittel nicht gedeckte Finanzierung eines jeden Partnerbudgets muss aus nationaler Co-Finanzierung (insgesamt mindestens 15%) bereitgestellt werden. Dabei kann es sich entweder um Eigenmittel und/oder um Drittparteienfinanzierung handeln (beide können öffentliche oder private Mittel sein).
In Ungarn werden 10% oder 15% des Partnerbudgets (je nach Art der Organisation) automatisch von der Regierung bereitgestellt.
Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall an Ihren regionalen Koordinator zu wenden, um weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten!
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.2, Handbuch für Antragsteller 2.1.7
Organisationen, die in Verbindung mit ihren Projektaktivitäten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können (auch wenn sie generell von der Umsatzsteuer befreit sind) nur die Nettokosten (exkl. USt.) erstattet werden.
Bitte überprüfen Sie Ihren Umsatzsteuerstatus für Ihre Aktivitäten im Projekt sorgfältig und geben Sie diesen im Antragsformular im Teil „Projektpartner” entsprechend Ihrer Umsatzsteuererklärung (Anhang) an. Das Budget ist ebenfalls in diesem Sinne zu planen (Nettokosten für Partner mit Recht auf Vorsteuerabzug, sonst Bruttokosten).
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 3.9.e, eMS Ausfüllhilfe 6.2
Im Projekt können folgende Arten von Kosten gefördert werden:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltungsausgaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungskosten
- Infrastrukturmaßnahmen und Bauarbeiten
Im Förderfähigkeitshandbuch finden Sie weitere Informationen zu den Definitionen, Erstattungsformen, Spezifikationen, zur Berichtslegung und zu den Anforderungen an die Dokumentation für jede Kostenkategorie.
Hinweis auf die Programmhandbücher
Förderfähigkeitshandbuch 5, Handbuch für Antragsteller 2.7, eMS Ausfüllhilfe 6.5