Programmdokumente
Kooperationsprogramm AT-HU 2014-2020
Das Kooperationsprogramm definiert im Detail die Zielsetzungen und Struktur des Programms Interreg V-A Österreich-Ungarn. Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission am 30. Juni 2015 genehmigt. Die geänderte Version 3.0 wurde von der EK am 12. März 2018 angenommen.
Mitglieder des Begleitausschusses
In Übereinstimmung mit Artikel 48 der Dachverordnung 1303/2013 entscheiden die am Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten über die Zusammensetzung des BA, unter Berücksichtigung des Partnerschaftsprinzips. Gemäß Artikel 48 (2) soll die Liste der Mitglieder des BA veröffentlicht werden.
Kommunikationsstrategie
Die Kommunikationsstrategie beschreibt wie das Programm Interreg V-A Österreich-Ungarn in der Periode 2014-2020 an das Thema Kommunikation herangeht. Das Dokument ist ein Leitfaden für alle zuständigen Akteure des Programms für einen kohärenten Ansatz in der Kommunikation.
Die Kommunikationsstrategie wurde vom Begleitausschuss am 30. März 2016 genehmigt.
JÄHRLICHE DURCHFÜHRUNGSBERICHTE
Die VB übermittelt jährlich Durchführungsberichte (Jährliche Durchführungsberichte und Abschlussbericht) an die EK. Die Berichte geben einen Überblick über die Umsetzung des Programms und seiner Prioritäten und beinhalten auch Informationen über Finanzdaten und Indikatoren.
Die Jährlichen Durchführungsberichte werden von der VB/dem GS auf Basis von Daten aus dem Programmmonitoring und von Daten, die die Begünstigten in ihren Fortschritts- und Endberichten zur Verfügung stellen, zusammengestellt. Die Jährlichen Durchführungsberichte des Programms werden vor der Übermittlung an die EK dem BA zur Genehmigung vorgelegt.
Durchführungsbericht 2015
Durchführungsbericht 2016
Durchführungsbericht 2017
Durchführungsbericht 2018
Durchführungsbericht 2019
Durchführungsbericht 2020
Durchführungsbericht 2021
Durchführungsbericht 2022
Bericht über die ex-ante Evaluierung und die strategische Umweltprüfung
Evaluierungsplan
Der Evaluierungsplan schafft den Rahmen für die gezielten Evaluierungen, die während der Programmumsetzung durchgeführt werden sollen, und trägt so zur Qualität, Wirksamkeit und Effizienz des Kooperationsprogramms bei.
Der Evaluierungsplan wurde vom Begleitausschuss am 14. Dezember 2016 genehmigt.
Zusammenfassung des Endberichts zur Programmevaluierung, Teil 1
Der erste Teil der Programmevaluierung beschäftigt sich mit den Programmstrukturen und –prozessen und mit der Umsetzung der Kommunikationsstrategie.
Endbericht zur Programmevaluierung, Teil 2
Der zweite Teil der Programmevaluierung beschäftigt sich mit der Effizienz, Effektivität und der Wirkung des Programms und seiner Projekte.
Gemäß Artikel 56 (3) der VO (EU) Nr. 1303/2013 hat der Begleitausschuss den Endbericht überprüft. Weiterführende Diskussionen der Ergebnisse und Empfehlungen finden bei der nächstmöglichen Sitzung des Begleitausschusses statt. Auf dieser Basis können noch Adaptierungen des Endberichts erfolgen.